
Unser Schul – ABC
ein Eltern - Ratgeber
Liebe Eltern,
eine sehr wichtige Voraussetzung im Lernprozess Ihres
Kindes ist ein vertrauensvolles Miteinander zwischen
Elternhaus und Schule. Die Erziehung der Kinder obliegt
an erster Stelle Ihnen, gleichzeitig hat die Schule
einen Erziehungs- und Lehrauftrag.
Dieses Heft soll Ihnen eine Hilfe sein, damit Sie
möglichst viel von unserer Grundschule erfahren.
Wir würden uns freuen, wenn Fragen und Anregungen
Ihrerseits in unser Schul – ABC einfließen und hoffen
auf Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Kollegium der Grundschule Eydelstedt
8. Ausgabe
Stand:
August 2019
A
Alarmplan :
Sollte in der
Schule ein Brand ausbrechen, greifen die Maßnahmen, die
in unserem Alarmplan aufgeführt sind.
Dazu gehört das richtige Verhalten beim Bemerken
eines Brandes bzw. nach dem Auslösen eines Feueralarms.
Die Fluchtwege und die Notausgänge müssen den Kindern
bekannt sein. Der Alarmplan wird in jedem Schuljahr in
den einzelnen Klassen besprochen. Ein regelmäßiger
Probealarm (auch unter Einbindung der Ortsfeuerwehr) ist
vorgeschrieben.
Anfang :
Aller Anfang ist schwer. Machen Sie es Ihrem Kind leicht
und geben Sie ihm Zeit, sich an den neuen
Lebensabschnitt zu gewöhnen.
Ansprechpartner :
Erste Ansprechpartner in unserer Schule sind die
Klassenlehrer/innen . Wenn Sie Fragen haben oder
Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich
zunächst vertrauensvoll an diese. Bei Fachfragen steht
Ihnen die jeweilige Fachlehrkraft für ein Gespräch zur
Verfügung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit dem
Schulleiter oder mit den Vorsitzenden des
Klassenelternrates und/oder des Schul-elternrates (Elternvertreter)
Kontakt aufzunehmen.
Ansteckende Krankheiten :
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne
des Bundesseuchengesetzes wie z.B.
Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis,
Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach,
Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch
Läuse
(Kopfläuse)
bekommen,
benötigen wir sofort Ihre Information, um ggfs.
vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. In jedem
Fall dürfen Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule
schicken, wenn eine Unbedenklichkeits-bescheinigung des
behandelnden Arztes vorliegt.
Arbeitsgemeinschaften (AG) :
In der 3. und 4. Klasse bieten wir in zwei
Unterrichtsstunden mehrere Pflicht - AGs an.
In diesen AGs werden die Klassen geteilt, so dass
maximal 15 Kinder an einer AG teilnehmen. AG-Wechsel
innerhalb des Schuljahres erfolgen nach einem Drittel /
bzw. zwei Drittel des Schuljahres.
Arbeitsmaterialien (Ordnung) :
Eine wesentliche Voraussetzung für ein störungsfreies
Lernen ist das Vorhandensein aller benötigten
Arbeitsmaterialien. Schauen Sie bitte gemeinsam mit
Ihrem Kind regelmäßig, mindestens 1mal pro Woche, in den
Schulranzen und stellen Sie sicher, dass
Ersatzbeschaffungen (z. B.: neuer Tuschkasten, Hefte,
Schreibwerkzeuge, Mappen, ...) recht-zeitig erfolgen.
Wir bitten Sie, am Wochenende die betreffende Woche mit
Ihrer Unterschrift gegen zu- zeichnen.
Die Klassenlehrerin wird Sie regelmäßig auf den
Elternabenden über den Einsatz und die Funktion des
Aufgabenheftes informieren.
Aufsicht :
Während der Hofpausen führt ein/e Lehrer/in
Pausenaufsicht. Der/Die Lehrer/in ist bei Konflikten
dann Ansprechpartner für die Kinder und versucht,
gefährliche Situationen zu ent-schärfen. Er/Sie redet
mit den Kindern und hört ihnen zu. Bedenken Sie bitte:
Lehrerinnen und Lehrer können nicht überall sein, können
nicht alles sehen und jeden Streit schlichten!
Nicht jeder Konflikt erfordert ein Eingreifen der
Lehrer/innen. Die Kinder sollten auch lernen, ihre
Streitereien selbst zu lösen!
Ausflüge
(Klassenfahrten)
:
Welche ein- oder mehrtägigen Klassenfahrten wann und
wohin unternommen werden, wird auf den Elternabenden
besprochen.
Ausleihverfahren für Schulbücher
:
In Niedersachsen gibt es keine Lernmittelfreiheit mehr.
An unserer Schule können aber ein Teil der Lernmittel
gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die
Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und
kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche
Lernmittel Sie jeweils ausleihen können, wird Ihnen
frühzeitig bekannt gegeben; dabei werden schon benutzte,
aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf einer Liste
werden dann die Ladenpreise und das von unserer Schule
für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Welche
Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist auf
einer weiteren Liste zusammengestellt.
Es besteht nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz die Möglichkeit auf
entgeltlose Ausleihe. Hierzu müssen Sie sich zu dem
Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage
des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des
Leistungsträgers nachweisen.
Familien mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern können
die Bücher zu einem Preis von 80 % des normalen
Mietpreises ausleihen.
Die Kinder sind verpflichtet, die ausgeliehenen
Lehrmittel pfleglich zu behandeln und zu dem von der
Schule festgesetzten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem
Zustand zurückzugeben. Die Erziehungsberechtigten haben
dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu überwachen.
Verloren gegangene oder beschädigte Lernmittel sind zu
ersetzen. Wir empfehlen deshalb dringend, alle
ausgeliehenen Bücher mit einem Umschlag zu versehen, bei
Erhalt auf bereits vorhandene Schäden zu überprüfen und
die Lehrkraft darauf aufmerksam zu machen.
B
Basteltage :
An drei Tagen vor dem 1. Advent ändern wir unseren
regulären Unterrichtsablauf, um die Schule
vorweihnachtlich zu schmücken.
Beratung :
Es gibt manchmal Schwierigkeiten im schulischen Bereich,
die sich auf die häusliche Atmosphäre auswirken oder
auch häusliche Probleme, die sich in der Schule
bemerkbar machen.
Sprechen Sie vertrauensvoll mit der Klassenlehrerin
Ihres Kindes.
Wir stellen auch Kontakte zu
Erziehungs-beratungseinrichtungen oder zu dem
schul-psychologischen Beratungsdienst her.
Sie können sich auch selbst an die
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des
Landkreises Diepholz wenden.
Anschrift:
Hindenburgstraße
6
49356 Diepholz
Tel. : 05441 /
976-2800
Beschädigungen :
Für Beschädigungen am Privateigentum oder bei Diebstahl
von Privateigentum der Kinder haftet der kommunale
Schadensausgleich. Das gilt auch für die auf dem
Schulhof im Fahrradständer abgestellten Fahrräder.
(Formulare zur Schadensbearbeitung sind im Sekretariat
zu erhalten.)
Beschädigen die Kinder Schuleigentum (dieses gilt auch
für ausgeliehene Schulbücher), können die
Erziehungsberechtigten zur Kosten-erstattung
herangezogen werden.
Betreuungs-Stunden :
Für Kinder der 1. und 2. Klasse wird eine
Betreuung angeboten (Verlässliche
Grundschule).
Schulschluss ist für diese Kinder an jedem Schultag nach
der 5. Stunde um 12.05 Uhr.
Die verbindliche Anmeldung für die Betreuung erfolgt für
ein Schuljahr. In den Betreuungsstunden werden Spiel-
und Bastelangebote gemacht. Hausaufgaben werden in den
Betreuungsstunden nicht angefertigt.
Beurlaubung :
Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben
lassen, teilen Sie dieses bitte rechtzeitig vorher
der Klassenlehrerin mit. Bei längerfristigen
Beurlaubungen z.B. für Mutter-Kind-Kuren müssen Sie sich
an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor
oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen
wegen wichtiger Gründe (z.B. Gesundheitsfürsorge)
möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens 1
Woche vor dem geplanten Termin schriftlich der
Schulleitung vorliegen. Auch ein unvermeidbarer
Arzttermin während der Schulzeit bedarf, soweit Sie Ihr
Kind nicht selbst in der Schule abholen, eines
schriftlichen Antrags.
Book-Buddy-Projekt :
An sechs Terminen vor den Sommerferien kommen die
zukünftigen Erstklässler in die Schule und lassen sich
in ´Partnerarbeit´ etwas von den Drittklässlern
vorlesen. Passend zum selbstausgewählten Buch hat sich
jeder Drittklässler eine Aktion ausgedacht.
Bundesjugendspiele :
In jedem Jahr findet im Rahmen des regulären
Sportunterrichts die Abnahme der Bedingungen für die
Bundesjugendspiele „Leichtathletik“
statt. Alle Kinder messen sich im Weitsprung,
Schlagballweitwurf und im 50, 800 bzw. 1000 Meter Lauf.
Für die erbrachten Leistungen werden Teilnahme-, Sieger-
oder Ehrenurkunden vergeben, je nach Geburtsjahr und
erreichter Punktzahl der Kinder.
Buskinder :
Fahrschüler haben einen Anspruch auf Nutzung des
Schulbusses.
Es ist unsere Verpflichtung in der Schule, aber auch
Ihre Aufgabe als Erziehungsberechtigte, den Kindern zu
erklären, wie sie sich im Bus und an der Bushaltestelle
zu verhalten haben. In der Schule erfolgt eine
regelmäßige Unterweisung. Es gehört zu den besonderen
Aufgaben des Fachbereichs Mobilität, mit den
Kindern das Einsteigen in den Bus und das Aussteigen zu
üben. Außerdem ist mit ihnen das Verhalten in
Schulbussen bei besonderen Vorkommnissen zu besprechen.
Ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrer/innen und
Busfahrerinnen / Busfahrern ist sinnvoll. Dazu gehört,
dass der/die Aufsichtsführende Lehrer/in vom
Fehlverhalten der Kinder während der Busfahrt umgehend
in Kenntnis gesetzt wird.
Mit der Aufsicht über die Fahrschüler an der Haltestelle
vor der Schule vor Schulbeginn und nach Schulschluss
sind Lehrerinnen betraut.
C
Computer :
An unserer Schule werden die Kinder an den Umgang mit
dem Computer herangeführt. So
können wir mit
den Kindern in der Computerecke an internetfähigen
Rechnern, Laptops und Tablets arbeiten. Wobei
hauptsächlich Programme zu den Lernwerken (z. B. „Denken
und Rechnen“, „Flex und Flora“ oder „Pusteblume“)
eingesetzt werden.
D
Drebber-Lauf :
Seit vielen Jahren nehmen wir mit viel Freude und Erfolg
am ca. 800 m langen Drebber-Lauf teil. (Erstklässler
laufen nur 500 m)
Ebenso wie der Moormarathon ist dieses Ereignis zum
Schul- und Familienausflug geworden.
Druckschrift :
Der Schreiblehrgang in den ersten Klassen beginnt an
unserer Schule mit der gemischten Druckschrift (große
und kleine Druckbuchstaben). Als Lehrwerk ist Flex und
Flora eingeführt.
E
Einschulung :
In Niedersachsen werden die Kinder immer am ersten
Samstag nach dem Ende der Sommerferien eingeschult. An
diesem Tag können die Kinder an einem ökumenischen
Gottesdienst in der St. Veit-Kirche in Barnstorf
teilnehmen. Anschließend findet in der Turnhalle der
Grundschule in Eydelstedt eine Einschulungsfeier statt,
an die sich die „erste Schulstunde“ anschließt. Eltern,
Paten und Verwandte können sich derweil bei einem
Frühstück in der Pausenhalle, ausgerichtet von den
Eltern der 2. Klasse, stärken. Der erste Schultag endet
nach einem Fototermin.
Für die Kinder der Klassen 2, 3 und 4 besteht eine
Teilnahmepflicht, da sie an der Gestaltung der
Einschulungsfeier aktiv mitwirken. Eine Mitteilung
hierüber erfolgt zum Ende des vorherigen Schuljahres.
Elternabend (Elternversammlung) :
Zum ersten Elternabend im ersten Schuljahr lädt die
Klassenlehrerin ein und leitet die Wahl der
Vertreterinnen/ Vertreter der Klassenelternschaft.
Dieses sind die/der Vorsitzende der Klassenelternschaft,
die/der Stellvertreter(in) sowie Vertreter(innen) für
die Klassenkonferenz. Da die Wahl für 2 Schuljahre gilt,
werden zu Beginn des 3. Schuljahres die Elternvertreter
neu gewählt.
Zu den Aufgaben der/s Vorsitzenden der
Klassenelternschaft gehört laut Niedersächsischem
Schulgesetz (NSchG § 89) die regelmäßige Einberufung
einer Elternversammlung, wobei in den meisten Fällen
eine vorherige Absprache mit der Klassenlehrkraft
sinnvoll ist. Elternabende dienen in erster Linie dem
vertrauensvollen Informationsaustausch über die
Angelegenheiten, die die einzelne Klasse betreffen.
Elternbefragung :
Die Bildung
und Erziehung Ihrer Kinder ist unser gemeinsames
Hauptanliegen. Eine gute und kontinuierliche
Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist dafür
unbedingt notwendig. Wir geben allen Eltern die
Möglichkeit, auf einem Fragebogen eine Einschätzung
unserer schulischen Arbeit zu notieren. Diese Art der
Rückmeldung soll alle 2 Jahre wiederholt werden.
Eltern-Info :
Alle wichtigen Mitteilungen seitens der Schule erhalten
Sie in schriftlicher Form. Die Eltern-Infos werden von
der Klassenlehrerin ausgeteilt und von den Kindern in
die „Postmappe“ gelegt.
Außerdem werden wichtige Informationen, die Kinder
einzelner Klassen betreffen, in die „Sammelmappe“
geheftet.
(Hinweis: Jahresplaner)
Elternsprechtage :
Im November
und im Februar/März eines jeden Schuljahres lädt die
Schule zu Elternsprechtagen ein. Hier haben Sie die
Gelegenheit, mit den einzelnen Lehrern/innen ihres
Kindes zu sprechen. Auf der Einladung
können Sie im
unteren Abschnitt mitteilen, welche Uhrzeit Ihnen am
besten passt und mit welchen Lehrerinnen Sie sprechen
möchten.
Die genauen Termine für die Elternsprechtage erhalten
Sie auf dem
Jahresterminplan.
Elternvertreter :
Alle 2 Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer
Klasse eine/n Vorsitzenden sowie eine/n
Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden der
Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat (NSchG
§§ 90, 91).
Außerdem benennt jede Klassenelternschaft 3
Vertreter/Vertreterinnen für die Klassen-konferenz
(Zeugniskonferenz).
Elternvertreter sind außerdem Mitglieder der
Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes.
Englisch :
In den 3. und 4. Klassen werden im Rahmen des frühen
Fremdsprachenlernens je 2 Wochen-stunden Englisch
unterrichtet. In Klasse 4 erfolgt eine Benotung, die
jedoch nicht für die Versetzung entscheidend ist.
Entschuldigung :
Ist ein Kind krank oder kann aus einem anderen Grund
nicht zur Schule kommen, haben die Eltern die Pflicht,
das Fehlen zu entschuldigen. Dieses muss morgens
telefonisch geschehen und
im Schulplaner vermerkt werden. Erfolgt keine
Abmeldung, ruft die Schule Sie an, um sicher zu stellen,
dass Ihr Kind wohlbehalten zu Hause ist. Bei längerer
Erkrankung kann die Schulleiterin die Vorlage eines
Attestes verlangen.
Erstunterricht :
In den ersten beiden Schuljahren erhalten die Kinder
noch kein Notenzeugnis. Die Lehrgänge im Schreiben,
Lesen und Rechnen werden in der Stundentafel als
„Erstunterricht“ zusammen-gefasst. In unseren
Stundenplänen werden in aller Regel die Stunden, die die
Klassenlehrkraft erteilt, als Erstunterricht (Abkürzung:
EU) ausgewiesen.
F
Ferienzeiten in den Schuljahren 2019/2020
bis 2020/
2021 :
Die Ferienzeiten und alle anderen wichtigen Termine
erhalten Sie am Anfang eines jeden Schuljahres auf einem
Jahresplaner.
Ferien Niedersachsen 2019, 2020, 2021
*) Die Angaben erfolgen jeweils ohne Gewähr. Der
Unterricht endet
bei Zeugnisausgabe nach der 3. Stunde. Dies gilt auch
für den Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im
Januar.
Fachlehrerinnen :
An unserer
Schule unterscheiden wir bei der Einteilung der Stunden
in Klassenlehrerstunden und Fachlehrerstunden. Die
Kinder werden an unserer Schule bereits in der 1. Klasse
von mehreren Lehrerinnen und einem Lehrer unterrichtet.
Dabei ist es in allen Klassen Prinzip, dass der
Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Sachunterricht immer von 2 verschiedenen Lehrerinnen
erteilt wird.
Fahrrad :
Sollte Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ist
es die Pflicht der Eltern, für die Verkehrssicherheit
des Fahrrades zu sorgen. Die Schule führt im Rahmen des
Radfahrtrainings Fahrradkontrollen durch. Nicht
verkehrssichere Fahrräder müssen von den
Erziehungsberechtigten in Ordnung gebracht werden.
Denken Sie auch bitte daran, Ihr Kind
nur mit Helm
fahren zu lassen.
Fest :
Alle 2 Jahre
feiern wir in unserer Schule ein Schulfest.
Feuerwehr :
Zu Beginn des 4. Schuljahres führt die Feuerwehr an
einem Vormittag eine Übung zum Thema:
„Brandschutzerziehung“ durch. Die Kinder erfahren hier
nicht nur etwas über das Feuerwehrauto, sondern auch, wo
der nächste Hydrant ist, was beim Löschen zu beachten
ist, wie ein korrekter Notruf abzusetzen ist und
Grundsätze bei der Unfallverhütung.
Förderunterricht :
Ziel des Förderunterrichts ist es Lernproblemen
vorzubeugen oder Schwierigkeiten möglichst zu
beseitigen. Die Anzahl der Förderstunden ist von der
Versorgung mit Lehrerstunden abhängig. Es werden an
unserer Schule Fördermaßnahmen durchgeführt für Kinder,
die Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens
und Rechnens haben.
Im ersten Schuljahr kann sich die Förderung auch auf das
Training der Konzentration und anderer
Lernvoraussetzungen beziehen.
Fördermaßnahmen werden während des Unterrichts durch
binnendifferenzierende Maßnahmen durchgeführt. Bei einer
guten Unterrichtsversorgung können diese auch parallel
zu den Unterrichtsstunden durch
eine Doppelbesetzung abgedeckt werden. Die Teilnahme an
den Fördermaßnahmen ist für die entsprechenden Kinder
Pflicht.
Förderverein :
Im Jahr 2010 haben unsere Eltern einen Förderverein
gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Arbeit der
Schule ideell und finanziell zu unterstützen. Engagierte
Mütter und Väter haben schon viele Aktionen
durchgeführt: z. B. Trommelworkshop, Slagline,
Selbstbehauptungskurs
Werden auch Sie Mitglied im Schulförderverein unserer
Schule!
Ansprechpartner: Herr Stubbe, Brockmannshausen 39, 49406
Eydelstedt,
Tel. 05442-8546
Freilichtbühne Lohne :
Vor Ende jedes Schuljahres, fährt die ganze Schule nach
Lohne zur Freilichtbühne. Alle Sitzplätze sind dort
überdacht, so dass die Fahrt witterungsunabhängig ist.
Frühstück :
Nach der 2. Schulstunde wird in der Regel in den
einzelnen Klassen gemeinsam gefrühstückt. Achten Sie
bitte darauf, dass das Frühstück Ihres Kindes möglichst
vollwertig (Vollkornbrot, Obst, rohes Gemüse) ist.
Vermeiden Sie es, Ihrem Kind gesüßte „Pausensnacks“ und
dergleichen mitzugeben!
Denken Sie vor Schulbeginn daran, dass zu einem guten
Schulstart ein kleines gemeinsames Frühstück zu Hause
gehört!
Fundsachen :
Es ist schon erstaunlich, was im Laufe eines Schuljahres
alles in der Schule vergessen wird. Liegengebliebene
Kleidungsstücke werden in eine
Fundkiste
gelegt - Pausenhalle. Sie kann jeder-zeit während des
Schulvormittags eingesehen werden.
Zu den Elternsprechtagen werden immer alle Fundsachen
ausgelegt.
G
Ganztagsangebot :
Seit dem 01.08.2013 bietet die Grundschule Eydelstedt
ein „offenes Ganztagsangebot“ an. Das heißt: Sie als
Eltern können – gemeinsam mit Ihrem Kind – entscheiden,
ob Sie dieses Angebot nutzen wollen. Im 1. Halbjahr
bieten wir als AG:
-
am Montag: -
Hits für Coole Kids
- Märchen-AG
-
am Dienstag: -
Yoga
- KleineForscher
&
Entdecker
-
am Mittwoch: -
Computer
- Kochen
-
am Donnerstag: -
Spiel, Sport, Spaß
- Basteln & Werkeln
Sie melden Ihr Kind für ein halbes Schuljahr verbindlich
für einen oder mehrere Nachmittage an. Gleichzeitig
können Sie entscheiden, ob Ihr Kind am Mittagessen und
der Hausaufgaben-betreuung teilnehmen soll. Das
Mittagessen wird übrigens von der Schlachterei Helmut
Voss geliefert, wo es vormittags frisch gekocht wird.
Der genaue Zeitablauf sieht so aus:

Gesamtkonferenz :
In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts-
und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in
pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Mitglieder
der Gesamtkonferenz an unserer Schule sind alle
Lehrkräfte, die päd. Mitarbeiterinnen sowie 4 gewählte
Vertreter / Vertreterinnen aus der Schulelternschaft.
Die
Gesamtkonferenz
entscheidet über
das Schulprogramm,
die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen der
Konferenzen und Ausschüsse,
Grundsätze für
a) Leistungsbewertung
und Beurteilung
b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie
deren Koordinierung
(§ 34 des Niedersächsischen Schulgesetzes)
Glatteis :
Bei extremen Witterungsverhältnissen (Glatteis, etc.)
entscheidet der Landkreis, ob der Unterricht ausfällt.
Unterrichtsausfall in den entsprechenden Regionen wird
jeweils im Radio und im Internet bekannt gegeben.
Unabhängig davon können Eltern ihre Kinder bei Gefahr
auch dann für einen Tag zu Hause behalten, wenn kein
Unterrichtsausfall angeordnet ist.
In jedem Fall gilt die Regelung:
Eltern, die berufstätig sind und keine Möglichkeit haben
ihre Kinder betreuen zu lassen, können ihr Kind in die
Schule bringen. Es sind immer Lehrer/innen in der
Schule.
H
Handy :
Das Kollegium unserer Schule wünscht keine Handys in der
Schule.
Mitgebrachte Handys können nur von Ihnen persönlich
abgeholt werden.
Hausaufgaben :
Hausaufgaben sind zum Üben und Vertiefen des Gelernten
gedacht. Das bedeutet, dass die Kinder ihre Hausaufgaben
möglichst selbst-ständig und ohne fremde Hilfe erledigen
können sollten. Denken Sie bitte immer daran: Sie sind
keine Hilfslehrer. Setzen Sie sich mit der Lehrerin in
Verbindung, wenn Ihr Kind häufig Probleme mit den
Hausaufgaben hat.
Das Thema „Hausaufgaben“ sollte regelmäßig auf
Elternabenden thematisiert werden.
Hausaufgaben sollten der Belastbarkeit der Schüler und
Schülerinnen angepasst sein: Im 1. und 2. Schuljahr
sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell
arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4.
Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten betragen.
Hausaufgaben von Freitag zum Montag sind ebenso
unzulässig wie Hausaufgaben über die Ferienzeiten.
Hausmeister :
Unser
Hausmeister heißt Herr Meyer. Er kommt jedoch nur auf
Abruf nach Eydelstedt. Am Vormittag ist er in Drebber an
der Grundschule tätig.
Hitzefrei :
An unserer
Verlässlichen Grundschule gibt es grundsätzlich
kein „hitzefrei“, da sich die Eltern auf die im
Stundenplan aufgeführten Schul-schlusszeiten verlassen
können müssen.
Selbstverständlich nehmen wir bei hohen Temperaturen
Rücksicht auf die verminderte Leistungsbereitschaft der
Kinder.
I
J
Jahresplan :
Zu Beginn eines Schuljahres erhält Ihr Kind eine
Jahresübersicht mit allen wichtigen Terminen bzw.
zusätzlichen Informationen. Heften Sie diesen Plan bitte
an Ihre Pinnwand.
K
Karneval :
Am Rosenmontag kommen alle Kinder und Lehrerinnen
verkleidet zur Schule um von der 2. bis 5. Stunde in den
Klassen und in der Pausenhalle gemeinsam zu feiern. Die
jeweilige Klassenlehrerin bespricht vorher mit den
Kindern, wer was an diesem Tag mitbringt.
Känguru-Wettbewerb :
Seit sechs Jahren nehmen Schüler der 3. und 4. Klasse
erfolgreich an diesem Mathematik-Wettbewerb teil, der
den Spaß an der Mathematik fördert.
Klassenarbeiten :
Im 1. und 2. Schuljahr
werden keine benoteten Klassenarbeiten geschrieben.
Kleinere Lernkontrollen dienen der individuellen
Dokumentation der Lernentwicklung und werden nicht
benotet.
Im 3. und im 4. Schuljahr
werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Sachunterricht Arbeiten geschrieben, die zensiert
werden. Die Anzahl ist von den Fachkonferenzen
festgelegt worden.
Außerdem können schriftliche Lern(ziel)-kontrollen einen
Überblick über den individuellen Lernstand der Kinder
geben. Diese Übungen werden nicht benotet.
Klassenarbeiten werden mindestens 1 Woche vorher
angekündigt.
Alle weiteren Informationen hierüber erhalten Sie von
der Klassenlehrkraft oder von den Fachlehrkräften.
Klassenfahrten (Ausflüge) :
Zu den besonderen Erlebnissen zählen die Klassenfahrten.
Während in den ersten beiden Klassen meist nur eintägige
Ausflüge unternommen werden (z. B. Tierpark Ströhen,
Dinopark Münchehagen, Kreismuseum Syke)
können ab Klasse
3 mehrtägige Fahrten (bis zu 4 Übernachtungen)
durchgeführt werden. Die Informationen über geplante
Klassenausflüge und –fahrten erhalten Sie rechtzeitig
von der Klassenlehrkraft.
Klassenkasse :
Jede
Klassenlehrerin führt eine Klassenkasse, in die zum
Schuljahresbeginn ein von der Schulleitung festgelegter
Betrag eingezahlt wird.
Klassenlehrer/innen:
Der/Die Klassenlehrer/innen sind erste Absprechpartner
sowohl für Sie als auch für die
Kinder. An unserer Schule führt ein/e Lehrer/in die
Klasse durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse. Ein
Wechsel des/der Klassenlehrers/in findet nur aufgrund
besonderer Situationen statt.
Klassenregeln :
Der/Die Klassenlehrer/in stellt zusammen mit den Kindern
Verhaltensregeln auf, die von allen Kindern innerhalb
des Klassenraumes eingehalten werden müssen. Die
Klassenregeln werden regelmäßig im Unterricht
besprochen. Eine schriftliche Auflistung und ein Aushang
der Regeln im Klassenraum unterstützt ihre Einhaltung.
Kleidung :
Die Schulkleidung sollte grundsätzlich zweckmäßig und
strapazierfähig sein. Wichtig ist, dass Ihr Kind die
eigene Kleidung kennt („Wem gehört die Jacke am
Kleiderhaken?“ „Wessen Schuhe liegen im Umkleideraum? “)
und schon zu Beginn der Schulzeit eine Schleife
binden kann (Fundsachen).
Kombi-Unterricht :
Beträgt die Anzahl der Kinder in Klasse 1/2 oder 3/4
weniger als 24 Schüler, müssen die Klassen in
ausgewählten Fächern (z. B. Religion, Musik, Sport)
kombiniert von einer Lehrkraft unterrichtet werden.
(Erlass des MK vom 07.07.2011)
Konferenzen :
In der Schule finden regelmäßig folgende Konferenzen in
unterschiedlicher Besetzung statt:
Gesamtkonferenz, Sitzung des Schulvorstandes,
Fachkonferenz, Zeugniskonferenz
Kollegium :
Im Schuljahr 2019/2020 unterrichten insgesamt 4
Lehrerinnen und 1 Lehrer an unserer Schule:
Frau Schäfer, Rektorin, Frau Brüning, Frau Göbel, Frau
Diering, Herr Wolff. Hinzu kommen die
pädagogischen
Mitarbeiter/innen Frau Dießelberg, Frau Bode und Herr
Jagoda, Frau Zerhusen, die Förderschullehrerin Frau
Bilsing, die Schulasstistentin Frau Kotowski und Frau
Hofmann, die Schulsekretärin Frau Jagoda und der
Hausmeister Herr Meyer.
(Ein aktuelles Kollegiumsfoto hängt vor der
Lehrerzimmertür sowie auf unserem „Schiff“ in der
Pausenhalle.)
Kopfläuse :
Der Befall durch Kopfläuse gilt laut
Infektionsschutzgesetz nicht als Krankheit. Ebenso sind
sie kein Zeichen mangelnder Hygiene oder Sauberkeit.
Im Kindergarten und in der Grundschule werden
erfahrungsgemäß Kinder häufiger von Läusen befallen. Die
Übertragung erfolgt durch dichten Kopfkontakt oder durch
Kleidungsstücke, die nebeneinander hängen (Jacken,
Anoraks, Mützen).
Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen,
dass die Kinder ohne Nissen bzw. Läuse das Schulgebäude
betreten. Sollte ein Befall vorliegen, muss die Schule
davon sofort in Kenntnis gesetzt werden.
Weitere Vorgehensweise siehe Läusekonzept.
L
Linkshändigkeit :
Untersuchungen
haben ergeben, dass Links-händer genau die gleichen
schulischen Leistungen erbringen können wie
Rechtshänder. Das Umerziehen auf die rechte Hand kann
schädlich sein. Es gibt oft Fälle, bei denen nicht ganz
klar ist, welche Hand dominiert. Dies kann man aber
durch Tests erfahren. Sollten Sie Probleme bei der
Einschätzung Ihres Kindes haben, so wenden Sie sich
bitte an die Klassenlehrerin.
M
Mobilität :
Bis vor einigen Jahren war die Verkehrserziehung ein
durchgängiges Thema im Sachunterricht aller 4 Jahrgänge.
Dieses ist im
Jahr 2002 dahingehend geändert worden, dass der
umfassende Themenbereich der Verkehrserziehung nunmehr
auch im Deutschunterricht, im Sport und im Fach Kunst
thematisiert wird
(Curriculum Mobilität).
Zielsetzung ist selbstverständlich nach wie vor, alle
Kinder zu sicheren Verkehrsteilnehmern zu machen.
Moormarathon :
Mit viel Freude und Erfolg nehmen wir seit vielen Jahren
im August am Moormarathon im NIZ in Arkeburg teil. Die
Laufstrecke im Moor beträgt ca. 1000 m. Stark
vertretenen Klassen winkt dort eine Prämie für die
Klassenkasse.
Mundhygiene :
Regelmäßige Gäste an unserer Schule sind
Mitarbeiterinnen des “Aktionskreises Mund-hygiene”, die
den Kindern alles Wissenswerte zum richtigen Zähneputzen
erklären.
Außerdem erhalten die Kinder jedes Jahr eine
Zahnarztkarte, um den Besuch beim Zahnarzt zu
dokumentieren. Die Klassen erhalten als Anerkennung
Geldbeträge für die Klassenkasse.
Bitte beachten Sie den Rückgabetermin der vollständig
ausgefüllten Karte.
Müll vermeiden :
Geben Sie Ihrem Kind das Frühstück möglichst in
Mehrwegverpackungen (Brotdosen) mit.
N
Name :
Kennzeichnen Sie bitte
unbedingt
alles, was Ihrem Kind gehört, mit seinem Namen: Anorak
bzw. Jacke, Turnbeutel (ganz wichtig!!), Handschuhe,
Brotdose, Hefte, Stifte, Bücher, … - einfach alles!
Notausgänge
:
siehe Alarmplan
O
Ordnung :
Ordnung muss sein, auch in der Schule. Ihr Kind soll
lernen, für seine Ordnung selber zu sorgen. Dazu gehört,
dass sich Ihr Kind selbst um seine Schultasche kümmert:
Arbeitsblätter in die entsprechenden Schnellhefter
abheftet,
Stifte anspitzt und
Radiergummi, Anspitzer und Schere etc. einpackt.
Täglich!
Insgesamt sind die Schultaschen unserer Schulkinder
häufig zu schwer, d.h. es sind viele Dinge enthalten,
die nicht nötig sind.
Werfen Sie deshalb bitte
regelmäßig
einen Blick in die Schultasche und helfen Sie Ihrem
Kind, Ordnung zu halten.
Die Sportsachen sollten spätestens am Wochenende zum
Waschen mit nach Hause genommen werden.
Auch für das tägliche Zusammenleben gehört
Ordnung dazu. Wer Kindern keine Grenzen aufzeigt,
sie nicht an die Einhaltung von Regeln gewöhnt, gibt
ihnen keinen verlässlichen Ordnungsrahmen. So gibt es an
unserer Schule eine
Schulordnung
und Klassenregeln.
Bei Nichteinhaltung steht der Schule ein
Maßnahmenkatalog von Erziehungsmitteln und
Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung.
P
Pädagogische Mitarbeiterinnen :
In diesem Schuljahr sind an unserer Schule vier
pädagogische Mitarbeiterinnen beschäftigt.
Die Hauptaufgabe der päd. Mitarbeiterin besteht in dem
Einsatz der unterrichts-ergänzenden Angebote
(Betreuungsstunden) im 1. und 2. Schuljahr. Darüber
hinaus kann sie für die Beaufsichtigung/Betreuung einer
Lerngruppe bei einem kurzfristigen Ausfall einer
Lehrkraft sowie als Unterstützung einer Lehrkraft im
Unterricht eingesetzt werden.
Im Ganztag betreut die pädagogische Mitarbei-terin die
Hausaufgabe und das Mittagessen. An-schließend bieten
die pädagogischen Mitarbei-ter/innen eine AG
(Arbeitsgemeinschaft) im Ganztag an.
Pausen :
Das Schönste an der Schule sind die Pausen. Wir haben 2
Hofpausen festgelegt: Neben einer großen Hofpause nach
der 2. Schulstunde (20 Minuten) gibt es nach der 4.
Stunde eine 15 Minuten - Hofpause.
Zwischen der 1. Stunde und der 2. Stunde und zwischen
der 3. Stunde und 4. Stunde gibt es jeweils eine 5
minütige Trink- und Toilettenpause.
Darüber hinaus kann jede unterrichtende Lehrkraft den
Kindern eine Pause einräumen, wenn das Bedürfnis der
Kinder nach Bewegung und Erholung zu erkennen ist.
Puschenschule :
Morgens zum Schulbeginn und jeweils nach den Hofpausen
betreten die Kinder die Klassenräume
nur
mit Hausschuhen. Geben Sie Ihrem Kind also ein Paar
Hausschuhe zur Schule mit. Tauschen Sie diese bitte aus,
wenn sie zu klein geworden oder kaputt sind. Für die
Straßenschuhe steht für jede Klasse in der Pausenhalle
ein separater Schuhständer in Form eines Kaktus bereit.
Q
Quatsch :
Manchmal machen wir in der Schule auch Quatsch. Das
gehört bei uns dazu, und das Lernen macht dann noch mehr
Freude.
Karneval ist ein ganz besonderer Quatschtag.
R
Rad fahren / Radfahrer :
Kinder bekommen heute in aller Regel schon recht früh
ein Fahrrad und können meist schon nach kurzer Zeit
geschickt damit umgehen. So ist es nicht verwunderlich,
dass viele Kinder, auch bereits Erstklässler, mit dem
Fahrrad zur Schule kommen bzw. mit dem Fahrrad zur
Bushaltestelle fahren.
Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass Kinder mit dem
Fahrrad auch am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Der
Gesetzgeber hat für junge Radfahrer eine besondere
Regelung erlassen: Kinder bis zum vollendeten 8.
Lebensjahr müssen auf dem Fußweg fahren, sofern es keine
Fahrradwege gibt. An Einmündungen oder Kreuzungen müssen
die Kinder dann auf jeden Fall absteigen und zu Fuß über
die Straße gehen.
Grundvoraussetzung für die Verkehrsteilnahme als
Radfahrer ist die technische Fertigkeit, ein Rad sicher
zu bewegen, gute Regelkenntnis und eine gewisse
Verkehrserfahrung. Selbst-verständlich muss das Fahrrad
in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und vor allen
Dingen der Größe des Kindes entsprechen. Der Helm sollte
zum Schutz vor Kopfverletzungen immer getragen werden.
Die Erziehungsberechtigten erhalten zu Schulbeginn eine
Erklärung zur Verkehrs-sicherheit. Diese
Erklärung sollte bei allen Kindern, die mit dem Fahrrad
zur Schule kommen, von den Erziehungsberechtigten
unterschrieben in der Schule vorliegen.
Radfahrtraining :
Die Kinder der Klassen 1 und 2 üben im Schonraum rund um
das Schulgebäude an verschiedenen Stationen das
Radfahren. Klasse 3 und 4 trainieren das ordnungsgemäße
Rad-fahren und die Teilnahme am Straßenverkehr im Ort.
Radfahrprüfung :
Die Kinder der 4. Klassen führen im Winter/ Frühjahr
eine Radfahrprüfung durch. Neben einer theoretischen
Unterweisung der wichtigsten Verkehrsregeln müssen die
Kinder nach entsprechender Vorbereitung allein auf einer
vorgegebenen Strecke durch das Dorf fahren. Dabei wird
an verschiedenen Stationen ihre Sicherheit im
Straßenverkehr überprüft.
(Mobilität)
Rektorin :
Seit 1991 Frau Marleen Schäfer
Regeln :
Jede Gemeinschaft funktioniert nur, wenn die
aufgestellten Regeln eingehalten werden. Unsere
Schulordnung ist für alle Kinder bindend und wird
regelmäßig in den Klassen besprochen
(Schulordnung). Zudem werden in den
einzelnen Klassen am Anfang eines jeden Schuljahres
Regeln besprochen, die innerhalb der Klasse bzw. des
Klassenraumes gelten (Klassenregeln).
Bei Überschreitungen von Regeln müssen die Kinder mit
Konsequenzen rechnen. Diese sollten wenn irgend möglich
einen Bezug zum Fehlverhalten haben.
Religionsunterricht :
An unserer Schule wird z. Zt. nur evangelischer
Religionsunterricht erteilt. In der Regel nehmen auch
Kinder anderer oder keiner Religions-zugehörigkeiten an
diesem Unterricht teil. Katholischer Religionsunterricht
kann erst dann wieder unterrichtet werden, wenn
mindestens 12 Schülerinnen und Schüler mit katholischem
Bekenntnis unsere Schule besuchen.
S
Sauberkeit :
Selbstverständlich muss es unser aller Bestreben sein,
im Schulgebäude und in der gesamten Schulanlage auf
Sauberkeit und
Ordnung zu achten. Nicht immer gelingt es allen Kindern.
Ermahnungen und „Strafen“ (Regeln) seitens der
Lehrerinnen sind die Folgen.
Schulausgangsschrift :
Die Kinder in unserer Schule lernen als Schreibschrift
die Schulausgangsschrift. Auf einem Elternabend wird
Ihnen von der Klassenlehrerin das Wesentliche dieser
Schrift erklärt, die Einführung erfolgt in der Regel im
2. Schuljahr.
Schulbeginn :
Die 1. Stunde beginnt um 7.35 Uhr. Ab 7.15 Uhr können
die Kinder das Schulgebäude betreten, um 7.30 Uhr sollen
alle Kinder im Klassenraum sein. Vor Schulbeginn führt
eine Lehrkraft im Gebäude Aufsicht.
Schulende :
Die 5. Stunde endet um 12.05 Uhr, die 6. Stunde um 12.55
Uhr. Die Kinder sollen darauf achten, alle
Kleidungsstücke von der Garderobe mitzunehmen. Eine
Lehrkraft führt die Busaufsicht durch.
Schulbücher :
Zum Ende eines jeden Schuljahres erhalten die Kinder
eine Liste mit den Unterrichtsmitteln, die im nächsten
Schuljahr benötigt werden. Beachten Sie bitte auch die
Regelungen zum Ausleihverfahren
für Schulbücher.
Schuljahresabschluss :
Die Klassenelternschaft der einzelnen Klassen
organisieren verschiedene Aktivitäten (z. B. Radtour,
Grillen), um das Schuljahr zu verabschieden.
Schuljahres-Abschluss-Frühstück :
Am letzten Schultag vor den Sommerferien, in der 2.
Stunde, organisieren die Eltern ein tolles Frühstück für
die ganze Schule in der Pausenhalle und auf dem
Vorplatz.
Schulordnung :
Unsere Schulordnung regelt das tägliche Miteinander und
wird in jedem Jahr in den einzelnen Klassen besprochen.
Die Schulordnung ist auf der letzten Seite des
Schulplaners abgedruckt und muss von Ihnen zur Kenntnis
genommen und unterschrieben werden.
Schulplaner :
Ein wichtiges „Informationsmittel“ zwischen Schule und
Elternhaus stellt der Schulplaner dar. Alle Kinder
unserer Schule erhalten am Anfang des Schuljahres dieses
Heft. Es wird nicht nur zum Aufschreiben der
Hausaufgaben genutzt, sondern bietet sowohl den
Lehrerinnen als auch den Eltern die Möglichkeit,
Kurzmitteilungen, die das jeweilige Kind betreffen, zu
übermitteln (z.B. Entschuldigungen bei Krankheiten).
Schulranzen (Tornister) :
Neben den Sicherheitseigenschaften eines Tornisters
(vergl.: Stiftung Warentest –Tipps zum Ranzenkauf) ist
natürlich das Gewicht von großer Bedeutung. Leider ist
der Ranzen vieler Kinder oft zu schwer. Als Faustregel
gilt: Der Tornister mit Inhalt sollte 10% bis max. 15%
des Körpergewichtes des Kindes betragen. Ihr Kind sollte
nur die Sachen mitnehmen, die es tatsächlich nach Plan
für den Unterricht braucht. Kontrollieren Sie bitte
gemeinsam mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den
Ranzeninhalt und waschen Sie von Zeit zu Zeit den Ranzen
Ihres Kindes aus.
Schulvorstand :
Seit Beginn des Schuljahres 2007/08 gibt es ein neues
zentrales Entscheidungsgremium an unserer Schule, den
Schulvorstand. Dieser besteht aus dem Schulleiter, drei
gewählten Vertretern der Lehrerschaft und 4 gewählten
Elternvertretern. Wichtigstes Ziel ist die
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an unserer
Schule. Dieses geschieht durch regelmäßige Überprüfungen
des schuleigenen Programms. Die weiteren Kompetenzen
sind im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 38a Abs. 3)
aufgeführt.
Selbstbehauptungskurs :
Engagierte Eltern organisieren seit Jahren einen
Selbstbehauptungskurs mit Prävention im Gewaltbereich
für interessierte Eltern und Schüler. Der letzte Kurs
fand im Schuljahr 2016/2017 an 7 Samstagen statt. Ein
neuer Kurs ist geplant. Ansprechpartnerin: Silke Krause,
Neu-Eydelstedter-Str. 30, 49406 Eydelstedt, Tel.
05442-991845
Selbstständigkeit :
„ Überbehütete Kinder sind genauso schlimm dran wie
vernachlässigte Kinder.“
Dieses Zitat des Erziehungswissenschaftlers Peter Struck
sollte uns zu denken geben. Erziehung zur
Selbstständigkeit ist ein wichtiges Ziel all derer, die
die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten. Kinder sollen
baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben,
selbstständig ihre Schulsachen zu ordnen und für die
kommende Schulstunde bereitzulegen. Auch das Tragen der
Ranzen sollten nicht die Eltern besorgen. Kinder sollten
den Weg auf dem Schulgelände und vor allem im
Schulgebäude allein gehen. Wir freuen uns, wenn Sie als
Eltern unsere Bemühungen hierbei unterstützen.
Sekretariat :
Das Sekretariat ist am Montag und Mittwoch in der Zeit
von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und am Freitag in der Zeit
von 07.30 bis 12.30 Uhr besetzt. Unsere Sekretärin Frau
Jagoda ist telefonisch unter der Nummer 05442 / 575 zu
erreichen.
Schreibschrift :
siehe Schulausgangsschrift
Sport / Schwimmen :
Der Sport- und Schwimmunterricht ist verpflichtend. Bei
Nichtteilnahme aus gesund-heitlichen Gründen ist ab der
zweiten Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Sollte
Ihr Kind länger als drei Monate vom Sport- bzw.
Schwimmunterricht befreit werden müssen, ist die Vorlage
eines amtsärztlichen Attestes notwendig.
Der Sport findet in der Turnhalle oder auf dem
Sportplatz der Schule statt. Sportschuhe dürfen nicht
als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine
abriebfeste, nicht abfärbende Sohle verfügen. Achten
Sie auf einen vollständig gepackten Sportbeutel und
nehmen Sie ihn am Wochenende, zum Waschen der Wäsche,
mit nach Haus. Kinder ohne Sportbekleidung dürfen nicht
am Sport-unterricht teilnehmen. Jeglicher Schmuck ist
aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen vor Beginn
des Sportunterrichts abzulegen.
In allen 4 Klassen erhalten die Kinder im Januar/
Februar/März während des Schulvormittags einmal
wöchentlich Schwimmunterricht im Diepholzer Hallenbad.
Dort können sie die Schwimmabzeichen in Bronze, Silber,
Gold und
das Seepferdchen ablegen.
Kinder, die nicht am Sport- und Schwimmunterricht
teilnehmen können, haben dennoch gemäß Erlass des
Kultusministeriums Anwesenheitspflicht.
Sportabzeichen :
Im Rahmen des Sportunterrichts bieten wir allen Kindern
ab 7 Jahren die Möglichkeit, das Jugendsportabzeichen zu
erwerben. Voraus-setzung sind entsprechende Leistungen
im 50-m
Lauf, im 800-m Lauf, im Weitsprung und im
Schlagballweitwurf. Außerdem müssen die Kinder eine
Strecke von 50 m schwimmen.
Sprechzeiten der Lehrkräfte :
Wir haben an unserer Schule neben den
Elternsprechtagen
keine festgelegten Sprech-zeiten.
Selbstverständlich können Sie die Lehrerin zu jeder Zeit
um einen Gesprächstermin bitten.
Oft ist die Pause dafür nicht gut geeignet und vielfach
auch zu kurz. Bei einem verabredeten Gesprächstermin
kann sich eine Lehrkraft genügend Zeit für Sie lassen
und ist viel besser auf Ihr Anliegen konzentriert.
Stundenplan :
Zu Beginn des Schuljahres erhält Ihr Kind den
Stundenplan, der in der Regel für das ganze Schuljahr
Gültigkeit hat.
Änderungen, die unumgänglich sind, werden Ihnen
rechtzeitig mitgeteilt.
T
Telefonkette :
In vielen Klassen hat sich das Aufstellen einer
Telefonkette bewährt. Hier rufen nach einer
festgesetzten Reihenfolge Eltern einander an, um schnell
eine wichtige Information an alle Eltern weiterzugeben.
Ist der nächste auf der Liste nicht zu erreichen,
versuchen Sie es später noch einmal. Um die Kette nicht
abbrechen zu lassen, rufen Sie die übernächste Familie
an.
Es ist sinnvoll, auf dem ersten Elternabend in der 1.
Klasse diese Möglichkeit der Kommunikation zu erörtern
und gegebenenfalls einzurichten.
Theaterfahrt :
Im Dezember fährt die ganze Schule ins Theater nach
Diepholz oder nach Oldenburg.
Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück :
Im 4. Schuljahr begrüßen wir zwei Mitglieder der
Theaterpädagogischen Werkstatt, die mit den Kindern an 3
Terminen unter dem Titel ´Mein Körper gehört mir` über
Ja-Gefühle, Nein-Gefühle und sexuellen Missbrauch
sprechen. Dann führen sie kleine Stücke auf.
Trinkflaschen :
Trinkflaschen müssen einen Schraubverschluss und eine
größere Öffnung haben, um ständiges
Saugen und Nuckeln zu verhindern. (Achtung
Zahngesundheit!)
Turniere und Wettkämpfe im Sport :
Eine Auswahl unserer Schüler nimmt im Jahreslauf an
verschiedenen Turnieren und Wettkämpfen teil. Dazu
gehören Fußballturniere,
Völkerballturnier sowie die Kreisbesten-Wettkämpfe im
Schwimmen.
U
Umgangsformen :
Eine Gemeinschaft charakterisiert sich auch dadurch, wie
ihre Mitglieder miteinander umgehen. Wir bemühen uns,
den Kindern Formen des Grüßens und Verabschiedens, des
Bittens und Dankens, des Helfens und des Helfenlassens
sowie des Entschuldigens zu vermitteln. Wir erwarten,
dass Sie Ihr Kind beim Erlernen der entsprechenden
Umgangsformen unterstützen.
Unfälle :
Sollte sich Ihr Kind während des Schulvormittags
verletzen, werden wir Sie nach Abwägung der Schwere der
Verletzung sofort informieren.
Versicherungsschutz
Unterrichtszeiten :

V
Verkehrserziehung :
Unterricht zur
Verkehrserziehung findet in allen 4 Jahrgängen statt.
Siehe Mobilität .
Versetzung :
Am Ende der ersten Klasse findet keine Versetzung statt;
die Kinder rücken ohne Versetzungsbeschluss in den
nächst höheren Jahrgang auf, wenn kein Antrag auf
freiwilliges Wiederholen vorliegt.
In den Schuljahrgängen 2 und 3 finden am Ende des
Schuljahres Versetzungen statt.
Hier gelten folgende besondere Vorschriften:
Ein Kind, das am Ende der 2. Klasse in zwei der
Lehrgänge Lesen, Schreiben und Mathematik das Ziel nicht
erreicht hat, wird in der Regel nicht versetzt.
Am Ende des 3. Schuljahrganges wird ein Kind nicht
versetzt, wenn die Leistungen in zwei der Fächer
Deutsch, Mathematik und Sach-unterricht nicht mindestens
mit der Note „ausreichend“
bewertet worden sind.
Am Ende der 4. Klasse erfolgt der Übergang in eine
weiterführende Schule. Für die Nichtversetzung gelten
die gleichen Vorschriften wie im 3. Schuljahrgang.
Verlässliche Grundschule :
Die Grundschule Eydelstedt ist seit dem Schuljahr 2010 /
2011 eine
Verlässliche Grundschule. Das bedeutet, dass
ein tägliches Schul- und Betreuungsangebot von 4,5
Zeit-stunden gewährleistet wird und Schülerinnen und
Schüler nicht vor Ablauf der im Stundenplan festgelegten
Zeit die Schule verlassen (Schulbeginn
und Unterrichtszeiten).
Ausnahmen sind krankheitsbedingtes Abmelden der
Schülerinnen und Schüler während des Schulvormittags
sowie AG -
oder Förderstunden in der 6. Stunde. Hier erfolgt eine
vorherige Information der Erziehungsberechtigten.
Kinder, die an einem Tag nur 4 Unterrichtsstunden haben,
können das Betreuungsangebot unserer Schule nutzen
(Betreuungsstunden).
Versicherungsschutz :
Die
Schulkinder sind während des Unterrichts, der Pausen
und
aller Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten
Schulweg versichert.
Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrs-mittel
genutzt wird und ob das Kind den Unfall selbst
verschuldet hat. Nicht
versichert sind
Umwege auf dem Schulweg und das Verlassen des
Schulgrundstückes in den Pausen. Bei einem Unfall
oder einem sonstigen Schaden muss sofort die Schule
benachrichtigt werden, die dann die
versicherungsrechtlichen Schritte einleitet.
Vorlesen :
Vorlesen macht den Kindern Spaß, auch wenn sie selber
bald lesen können. Es ist ein Anreiz, selber Lesen zu
lernen, und es regt die Vorstellungskraft und Fantasie
der Kinder an. Das Vorlesen unterstützt auch die
Fähigkeit, Informationen über das Ohr aufzunehmen und zu
verarbeiten. Das ist nicht nur für die Schule wichtig.
Siehe Book-Buddy
W
Waffenverbot :
Erlass des Niedersächsischen Kultusministers vom
29.07.1977
1. Den Schülern aller Schulen in meinem
Geschäftsbereich wird untersagt,
Waffen im Sinne des Bundes–Waffengesetzes
(Neufassung vom
08.03.1976 – BGBl. I S. 432)
mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu
bringen. Dazu gehören im Wesentlichen die
im
Bundeswaffengesetz als verboten
bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten
Springmesser oder Fallmesser,
Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.)
ferner Schusswaffen (einschließlich
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und
gleichgestellt Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb-
und Stoßwaffen. Dieses Verbot gilt auch für volljährige
Schüler, die
entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen
sind (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen
erwerben dürfen.
2. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von
Munition jeder Art, von
Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und
von Chemikalien die geeignet
sind, für explosive Verbindungen verwendet zu
werden.
3. Alle Schüler sind jeweils zu Beginn eines
Schuljahres über den Inhalt dieses Erlasses
zu
belehren. Dabei ist auf die altersbedingten
speziellen Gefährdungen besonders einzu-
gehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein
Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von
Waffen usw.
eine Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
4. Ein Abdruck dieses Erlasses ist jeweils bei
der Aufnahme in eine Schule (in der Regel im
1.,
5. und 7. Schuljahr sowie beim Eintritt in
berufsbildende Schulen)den Erziehungs-
berechtigten zur Kenntnis zu geben.
Bei der Einschulung Ihres Kindes unterschreiben Sie den
Waffen-Erlass. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind
keine Messer, Patronen, Knallkörper und sonstige
gefährliche Dinge mit in die Schule bringt.
Weihnachtsfeier :
In diesem Jahr findet nicht wie in den vergangenen
Jahren eine Weihnachtsfeier im Lokal bzw. Saal statt,
sondern wir feiern in diesem Jahr erstmals in der
Kirche. Also einen Weihnachtsgottesdienst! Erhalten
bleiben auf jeden Fall die kleinen Beiträge der Kinder,
ob als Lied oder Gedicht. Unverändert bleibt auch das
Theaterstück des 4. Schuljahres. Alle Eltern und Gäste
bitten wir in die bekannten Weihnachtslieder mit
einzustimmen.
Winter :
Wenn es im Winter oder auch sonst draußen matschig ist,
machen sich die Kinder auf unserem Schulhof schnell
schmutzig. Ziehen Sie den Kindern dann bitte keine
„gute“ Kleidung für die Schule an.
X
Y
Z
Zeugnisse :
Zum Halbjahresende im Januar des 1. Schuljahres gibt es
ein „Kinderzeugnis“.
Im ersten und zweiten Schuljahr enthalten die Zeugnisse
keine Zensuren, sondern Berichte über die Lernstände in
den Lehrgängen, über Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie
über das Arbeits – und Sozialverhalten.
Im dritten und vierten Schuljahr enthalten die Zeugnisse
auch Zensuren.
Zu
guter Letzt :
Danken wir für
das aufmerksame Lesen.
Wir freuen uns
auf eine gute Zusammenarbeit.
Stand: August 2019
Platz für Ihre Notizen:
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Schul- und Klassenregeln
Regeln fürs Sozialverhalten
Wir wollen uns wohlfühlen –
Jeder achtet den anderen
1. Ich bin freundlich.
2. Ich nehme Rücksicht und
helfe.
3. Ich höre zu und nehme Kritik
an.
4. Ich halte mich an die Stopp-
Regel und tue keinem
anderen weh.
5. Ich halte mich an gemein-
same Absprachen und
Regeln.
Schul- und Klassenregeln
Regeln fürs Arbeitsverhalten
Wir wollen in Ruhe lernen –
Jeder so gut er kann.
1. Ich bin leise und arbeite
konzentriert.
2. Ich höre zu und beteilige mich
am Unterricht.
3. Ich arbeite selbstständig,
zügig und ausdauernd.
4. Ich halte Ordnung und arbeite
sauber.
5. Ich mache meine Hausauf-
gaben und erledige meine
Dienste.


Also lautet ein Beschluss:
Dass der Mensch was lernen muss.
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